Leitungen

Ihre Pickerl-Werkstatt 

Die Überprüfung nach § 57a führen wir gerne für Sie durch.

Überprüfung § 57a

Für neue Fahrzeuge ist die Fahrzeugüberprüfung alle drei, dann alle zwei und schließlich jedes Jahr fällig.

Sie dient der Verkehrssicherheit. Wir stellen beim Pickerl sicher, dass Ihr Fahrzeug den aktuellen Bestimmungen entspricht und sorgen auf diese Weise dafür, dass Sie mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen, das absolut fahrtauglich ist. 

Das Pickerl – Ihr zuverlässiger Partner

Bei der „Pickerl“-Überprüfung kontrollieren wir fix definierte Elemente des Fahrzeugs sowie verschiedene Fahrzeugflüssigkeiten wie Kühlwasser und Schweibenwischwasser und füllen diese bei Bedarf nach.

Sollten wir Schäden oder Abnützungserscheinungen entdecken, informieren wir Sie umgehend und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Reparaturen führen wir in unserer Werkstatt rasch und sorgfältig durch. Gerne informieren wir Sie zu der Frage, wann Ihr nächstes „Pickerl“ spätestens fällig ist.

Termin für die Überprüfung nach § 57a

Rufen Sie uns an, um Ihren Pickerl-Termin zu vereinbaren. Wir sind gerne für Sie und Ihr Auto da.

Kontaktieren Sie uns!